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AGB

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die nachfolgenden Dienstleistungsbedingungen der SOALGU GmbH gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Bedingungen gelten im Übrigen auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Dienstleistungsbedingungen abweichender Bedingungen einen Auftrag annehmen bzw. ausführen. 

Der Verwender bietet über die Internetplattform www.soalgu.eu einzelne Dienstleistungen im Rahmen der Anbahnung und Abwicklung von Verträgen über Produktprüfungen und Produktzertifizierungen an. Über die Plattform können registrierte gewerbliche Nutzer (Kunden) Angebote verschiedener Prüf- und Zertifizierungsdienstleister einholen und vergleichen. Sobald ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Kunden zustande kommt, übernimmt SOALGU als Prüf- und Zertifizierungsabwickler verschiedene Dienstleistungen zur Vereinfachung und Optimierung des Abwicklungsprozesses zwischen Kunden und Auftraggeber im Rahmen des Prozesses von der Produktprüfung bis hin zur Produktzertifizierung.

Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern ein Auftrag als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diesen innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Erklärung oder Erklärung in Textform (E-Mail, Telefax) annehmen. Üblicherweise erfolgt die Abgabe von Angeboten sowie deren Annahme durch uns über die hierfür von SOALGU bereitgestellte Plattform. Im Übrigen kommen Verträge mit unseren Kunden mit deren Registrierung auf unserer Plattform zustande.

§ 3 Überlassene Unterlagen/Geheimhaltung/Vertraulichkeit

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Dokumente und sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Datenträger, Zeichnungen, Muster etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung und mit Blick auf ihre Anbahnung überlassenen und gewonnenen Informationen geheim zu halten und diese Informationen ausschließlich für die Zwecke der jeweiligen Auftragsabwicklung zu nutzen.

Alle Informationen und erworbenen Kenntnisse über Grundlagen und Verfahrensabläufe, Entwicklungen und Verbesserungen, Kundendaten, Preise sowie sonstige Details betreffend die Zusammenarbeit im Rahmen dieser Vereinbarung („Vertrauliche Informationen“) sind strikt geheim zu halten. Unerheblich ist, ob der jeweils betreffende Vorgang schriftlich niedergelegt wurde, oder ob dieser ausdrücklich als geheim oder vertraulich bezeichnet worden ist oder nicht.

Soweit wir das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Dokumente und sonstigen  Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden bzw. zurückzugeben. 

§4 Vergütung

Die Vergütung der Leistungen, setzt sich aus den von dem Auftraggeber gebuchten Abonnement zusammen, die jeweiligen Preise sind unter folgendem Link zu finden: soalgu.eu/preise-2/.

Die Zahlungsabwicklung inklusive der SEPA-Lastschriftmandate wird von SOALGU übernommen.

Die Zahlung der Vergütung hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Geschäftskonto der SOALGU GmbH zu erfolgen.

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Vollendung der jeweiligen Dienstleistungserbringung durch den Auftraggeber zu zahlen. ). Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Das Recht des Auftraggebers zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung wegen der in diesem § 4 geregelten Zahlungsansprüche ist ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Auftraggebers nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Übrigen ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Zeit der Dienstleistungserbringung

Der Beginn der von uns angegebenen Zeit für die Erbringung der  jeweils geschuldeten Dienstleistung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung/Unverwertbarkeit  der durch uns geschuldeten Dienstleistung in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Verzug geraten ist.

Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte bleiben insoweit unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Dienstleistung bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag  mit dem Auftraggeber vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Dienstleistungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die gelieferten Ergebnisse der Dienstleistung zurückzufordern, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält.

§ 7 Kundenschutz

Dem Auftraggeber ist während der Dauer der Vereinbarung die direkte Kontaktaufnahme zum Kunden bzgl. des Gegenstands der Anfrage untersagt. Die Übermittlung sämtlicher über das Portal vom Kunden angefragter Informationen und Dokumente erfolgt ausschließlich durch SOALGU.

§ 8 Haftung/Freistellung

Eine Haftung von SOALGU – ganz gleich aus welchem Rechts- oder Sachgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer der wesentlichen Vertragspflichten, wie etwa der Pflicht zur Weiterleitung von Aufträgen oder Rechnungen, in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist oder wenn er auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von SOALGU zurückzuführen ist.

Haftet SOALGU gemäß § 8 Abs. 1 für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen SOALGU bei Vertragsschluss auf Grund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Dies gilt in gleicher Weise für Schäden, die auf Grund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Subunternehmern von SOALGU verursacht werden, die nicht zu deren Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fallen SOALGU Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

In keinem Fall haftet SOALGU, die eine reine Vermittlerrolle zwischen Auftraggeber und Kunden einnimmt, für Produkte und Leistungen des Auftraggebers. 

Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet SOALGU in dem aus § 8 ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.

Für Mängel in der Funktionsfähigkeit des Portals und für sonstige rein technische Leistungen haftet SOALGU nach dem Stand der Technik. Für Rügen bezüglich der künstlerischen und inhaltlichen Ausgestaltung des Portals haftet SOALGU nicht.

SOALGU gewährleistet den Betrieb und eine Erreichbarkeit des Portals von 97%. Der Betrieb und die Erreichbarkeit berechnen sich auf einer monatlichen Basis. Eine Haftung für eine darüberhinausgehende Erreichbarkeit übernimmt SOALGU nicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von SOALGU.

SOALGU haftet für die Dauer von einem Jahr seit der Pflichtverletzung.

SOALGU haftet nicht für die Richtigkeit und/oder Sach- und Rechtsmängelfreiheit der von Kunden gestellten Daten und Informationen.

SOALGU haftet nicht für die vom Auftraggeber gestellten Inhalte, die jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen müssen. SOALGU haftet ebenso wenig für die im Inhalt von Angeboten, Aufträgen und vergleichbaren Informationsträgern enthaltenen Behauptungen über Produkte und/oder Leistungen des Auftraggebers. Mögliche wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, designrechtliche, patentrechtliche, gebrauchsmusterrechtliche, datenrechtliche oder sonstige Rechtsverstöße liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.

Der Auftraggeber stellt SOALGU von jeglichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

Der Auftraggeber und SOALGU verpflichten sich, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen jederzeit zu berücksichtigen. Beide Parteien werden während der Dauer dieser Vereinbarung personenbezogene Daten nur für die Erbringung der Pflichten aus dieser Vereinbarung und nach Maßgabe und den Weisungen der jeweils anderen Partei erheben, verarbeiten oder nutzen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von SOALGU.

§ 9 Höhere Gewalt – Force Majeure

Fälle höherer Gewalt, die die Parteien ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren Gewalt in deren Umfang von der Erfüllung der jeweiligen Pflichten. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die jeweils andere Partei unverzüglich hiervon sowie von den Auswirkungen auf die Pflichterfüllung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Als höhere Gewalt im Sinne dieser Vereinbarung gelten insbesondere der Ausbruch von Pandemien oder Seuchen, Streiks und Aussperrungen, Überschwemmungen, Brände, Krieg, Krawalle, zivile Unruhen, Embargos oder sonstige behördliche Eingriffe, deren Abwendung der betroffenen Partei unmöglich oder unzumutbar war und deren Eintritt nicht vorhersehbar war.

Die betroffene Partei wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Ursachen höherer Gewalt nach den vorstehenden Ziffern auszuschalten, ihnen abzuhelfen oder sie zu überwinden und die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten schnellstmöglich wiederaufzunehmen.

§ 10 Nutzung der Kunden-Accounts

Der mit Registrierung des jeweiligen Kunden zustande kommende Vertrag über die Nutzung des Kunden-Accounts hat jeweils eine feste Laufzeit von einem Jahr. Sofern der Vertrag über die Nutzung des Kunden-Accounts von dem Kunden nicht spätestens einen Monat vor dem Ende der Festlaufzeit von einem Jahr schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Nutzungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Schriftlich im Sinne des vorstehenden Satzes sind auch Telefax und E-Mail.        

§ 11 Sonstiges

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Sitz der SOALGU GmbH. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.